Zwei Gemeinden und eine Stadt als Tourismusorte anerkannt
Am Freitag sind durch Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhard Meyer in Wittenbeck (Landkreis Rostock) Anerkennungen für zwei Gemeinden und eine Stadt zum „Tourismusort“ in Mecklenburg-Vorpommern feierlich verliehen worden. „Mit der Anerkennung sind im Landkreis Rostock Börgerende-Rethwisch, Wittenbeck und Kröpelin berechtigt, die Erhebung einer Kurabgabe einzuführen. Diese kann für die Finanzierung touristischer Infrastruktur und weiterer touristisch relevanter Aufgaben wie beispielsweise Marketingmaßnahmen, digitale Gästekarten und fahrpreislose ÖPNV-Angebote eingesetzt werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer vor Ort.
Touristisches Angebot nachhaltig verbessern
Die Einführung der neuen Prädikate und die damit verbundenen neuen Finanzierungsmöglichkeiten sollen das touristische Angebot in den Orten nachhaltig verbessern. „Im Mittelpunkt stehen dabei die Entwicklung von Infrastruktur, Mobilität und Qualität. Sie sind ein wesentlicher Baustein dafür, dass Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern zukunfts- und wettbewerbsfähig bleiben kann“, machte Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhard Meyer deutlich.
Tourismusorte im Kurortgesetz verankert
Das Tourismusministerium kann Gemeinden auf der Grundlage von § 1 i. V. m. § 4a des Kurortgesetzes Mecklenburg-Vorpommern die Anerkennung zum Tourismusort verleihen. Voraussetzungen um Tourismusort werden zu können, sind unter anderem eine landschaftlich bevorzugte Lage oder das Vorhandensein bedeutender kultureller Einrichtungen (insbesondere Museen oder Theater), internationale Veranstaltungen oder sonstige bedeutende Freizeiteinrichtungen von überörtlicher Bedeutung. „Mit der Anerkennung als Tourismusorte können touristische Vorhaben in die Tat umgesetzt werden. Orte, die nicht als Kur- oder Erholungsort anerkannt sind, aber gleichzeitig wichtige Leistungen und Angebote für die Touristen vorhalten und bedeutend für interkommunale Vorhaben sind, kann auf diese Weise eine finanzielle Basis geschaffen werden“, sagte Wirtschaftsminister Reinhard Meyer.
Überblick über die anerkannten Tourismusorte
Die Gemeinde Wittenbeck konnte vor allem durch die Lage an der mecklenburgischen Ostseeküste, südlich angrenzend an das Landschaftsschutzgebiet „Kühlung“ mit Radfahr- und Wandermöglichkeiten überzeugen. Der ortsansässige Golfplatz Wittenbeck ist einer der landschaftlich am schönsten gelegenen Golfplätze im Land und zieht internationale Gäste als auch Tagesgäste aus Mecklenburg-Vorpommern an. „Die Traditionsbahn ´Molli´ ist ein touristisches Highlight und ein überregionales Aushängeschild für die Gemeinde. Gleichzeitig ist sie eine wichtige Verbindung für den Öffentlichen Personen-Nahverkehr in der Region“, sagte Meyer.
Die Gemeinde Börgerende-Rethwisch ist eingebettet zwischen den Ostseebädern Warnemünde und Heiligendamm. Sie liegt in unmittelbarer Nähe des Naturschutzgebietes „Conventer Niederung“. Am naturbelassenen Strand können Strandkörbe gemietet und die Natur entlang der Wanderwege erkundet werden. „Die Gemeinde punktet mit einem vielfältigen Übernachtungs- und Freizeitangebot. Im vergangenen Jahr wurde ein neuer Spiel- und Fitnessparcours eröffnet, welcher sowohl von Einheimischen als auch von Gästen gern genutzt wird“, erläuterte Tourismusminister Meyer bei der Übergabe der Urkunden.
Für Kulturbegeisterte ist die Stadt Kröpelin ein besonders interessanter Ausflugsort. Auf dem Gut Groß Siemen können Führungen im 25 Hektar großen, denkmalgeschützten Landschaftspark mit einer Sammlung von 3.500 historischen englischen Rosen und einem bis zu 200 Jahre alten Baumbestand gebucht werden. „Die Orangerie auf dem Gutsgelände ist zudem eine beliebte Veranstaltungsstätte der Festspiele Mecklenburg-Vorpommern mit überregionaler Bedeutung“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhard Meyer abschließend. Für Unterhaltung sorgen in der Stadt das deutschlandweit einzige Ostrockmuseum, das Stadtmuseum, die Kirche Kröpelin und die Kröpeliner Mühle mit verschiedenen Veranstaltungen wie Lesungen, Konzerte und Vorträge.
Pressemitteilung Nr.51/22 | 04.03.2022 | WM | Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit