Windräder Kröpelin
Ich bin heute mal wieder erstaunt, wie ungeprüft und unbedarft die örtliche Presse einfach so Sachen in die Zeitung schreibt. Der heutige Artikel, Stadtvertreter geben grünes Licht für Riesen-Windräder, zeigt ein Foto als Reaktion. Zu sehen ist das ein Riesenwindrad mitten in die Stadt platziert. Dazu schreibt man dann ungeprüft auch noch locker das Foto sei maßstabsgetreu.
Der aufmerksame Beobachter und Kröpelin Kenner, sieht natürlich das dies nicht so sein kann. Inhaltlich gibt es um Anlagen mit einer Gesamthöhe von 180 m. Anlagen dieser Größe haben haben ca 60 Meter lange Flügel, das bedeutet, man kann hier von einer Nabenhöhe zwischen 110-120 m ausgehen. Unser Kröpeliner Kirchturm hat eine Höhe knapp über 60 m. Wenn man die beiden Angaben mal nebeneinander legt sieht man schnell, das die Grafik alles andere als maßstabsgetreu ist, Sie ist wie sagt man so schön „hanebüchend“.
Traurig nur das die Ostseezeitung sowas alles ungeprüft abdruckt.
Lustig geht es auch so weiter im Artikel, da wird mal fix behauptet, das mit dem Bau von 3 MW Anlagen etwas entsteht was es in MV noch nicht gibt. Auch wer hier fix recherchiert, wird schnell erkennen, das auch dies nicht der Wahrheit entspricht. Eine 3 MW Anlagen steht zum Beispiel in Görmin oder eine Anlage mit vergleichbarer Höhe in Sabow. Zur Relation die Anlagen in Satow bewegen sich meiner Meinung nach irgendwo zwischen 130-140 m Gesamthöhe. Das jetzt nur mal zu dem was da in den Artikel steht.
Was wurde nun eigentlich beschlossen?
Jede Windkraftanlagen entwickelnde Firma, kann sich hier bei uns der sogenannte Prototypen Regelung bedienen. In Deutschland ist der Bau von Windkraftanlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 Baugesetzbuch (BauGB) als Vorhaben im Außenbereich „privilegiert“, hier greifen nur weitere planungsrechtliche Instrumente wie zum Beispiel, die genannte Prototypen Regelung. Wenn eine Firma eine Anlage nach diesen Vorgaben beantragt, müssen umfangreiche Gutachten erstellt werden, ob auch die Belange des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erfüllt werden. Abzuprüfen ist in dem Fall zum Beispiel, die Beschattung, d.h. der Schattenwurf durch Windkraftanlagen auf Wohnhäuser darf nicht mehr als 30 Stunden pro Jahr und 30 Minuten pro Tag betragen. Errechnet wird hier ein theoretischer Wert, Anlage läuft immer, volle Sonne, das entspricht ja nicht der Praxis (Kein Wind, Wolken). Anlagen die dort theoretisch dran liegen, sind mit einer Abschaltautomatik auszurüsten.
Weiterer Punkte sind natürlich der entstehende Schall, die Leuchtbefeuerung usw.. Es wird für die Bürger noch Möglichkeiten geben im Rahmen dieses Verfahrens, das Sie beteiligt werden.
Es muss auch nochmal klar gesagt werden, der Beschluss der gefasst wurde bedeutet nicht, das nun dort auch 2 Windkraftanlagen gebaut werden, er war lediglich ein positives Signal in Richtung Antragsteller, das er so ein Verfahren in Gang bringt.
Sebastian Brüsehafer via Facebook
10.12.2011 @ 23:40
Sehr Richtig dargelegt