Volksentscheid
Heute hat die Landesregierung beschlossen, dass der Volksentscheid zur Gerichtsstrukturreform terminlich am Sonntag, dem 6. September 2015 stattfindet. Damit wird bereits am ersten rechtlich möglichen Termin die Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger über die Gerichtsstrukturreform herbeigeführt. Es handelt sich um den ersten Volksentscheid in Mecklenburg-Vorpommern seit der Abstimmung über die Landesverfassung im Jahr 1994. Alle Bürgerinnen und Bürger des Landes Mecklenburg-Vorpommern ab dem Alter von 18 Jahren werden die Möglichkeit haben, an der Abstimmung teilzunehmen.