Verletzung der Aufsichtspflicht – Kind alleine unterwegs
In der Nacht zum 01.12.2007 erhielt die Polizei gegen 02.45 Uhr die Meldung, dass in der Rostocker Straße in Kröpelin ein kleines Mädchen allein unterwegs war. Der aufmerksame Anrufer, hatte sich um die Sechsjährige gekümmert und hat gemeinsam mit ihr die von ihr angegebene Wohnanschrift aufgesucht.
Hier traf er den stark alkoholisierten und nach seinen Angaben nicht ansprechbaren Vater des Kindes an. Die Mutter befand sich zu diesem Zeitpunkt nicht zu Hause und konnte auch später telefonisch nicht erreicht werden. Der Anrufer nahm das Mädchen mit zu sich und verständigte zeitgleich die Polizei. Die alarmierten Beamten suchten daraufhin ebenfalls die Wohnung des Kindvaters auf, in welcher der 28-jährige Vater gemeinsam mit mehreren, ebenfalls alkoholisierten Personen angetroffen wurde.
In der Wohnung stellten die Polizisten weiterhin einen 3-jährigen Jungen des Paares fest, den sie aufgrund der Situation umgehend in Obhut nahmen. Die Beamten übergaben den Jungen zusammen mit seiner Schwester dem Kindernotdienst in Rostock und informierten zeitgleich das Jugendamt. Der 28-jährige Vater wird sich nun wegen der Verletzung seiner Aufsichtspflicht verantworten müssen.
Via MV Regio
Niffchen
03.12.2007 @ 21:19
Ich hoffe, dass es in solchen Fällen auch die Möglichkeit gibt für die Eltern Hilfe zu empfangen, damit sie auch wieder in die Lage versetzt werden sich um Ihre Kinder zu kümmern. Das mag nicht immer der notwendige Weg sein, aber manchmal muss man den vom Weg abgekommenen Eltern helfen, dann barucht man die Kinder auch nicht allzu lang in Obhut behalten … aber Respekt, da hat ein Passant mal absolut richtig gehandelt – das passiert leider nicht mehr oft heutzutage …
Gruß,
Jens
Gutteck
04.12.2007 @ 08:15
Ich denke, da dies ja dem Kindswohl fördert, wird es da eine entsprechende Möglichkeit geben.
Vielmehr haben die Eltern intern zu klären warum das geschehen ist. Die Mutter sollte erkennen können, ob der Vater abends trinken will oder nicht und dann entsprechend Ihre Kinder lieber woanders unterbringen, wenn der Vater unzuverlässig ist, was er ja durch die Aktion mehr als gut bewiesen hat.
Der Passant hat wirklich vollkommen richtig reagiert, aber ich denke so reagieren die meisten wenn es sich um ein Kind handelt.
Niffchen
04.12.2007 @ 21:04
Ja richtig hat er reagiert und für das Kind war das auf jenden Fall auch das Beste. Ich meinte nur manchmal sollte man nachgelagert auch den Eltern helfen, damit Sie ihr Leben zum Wohl des Kindes wieder in den Griff bekommen, das wird oftmals leider vernachlässigt …
Gruß,
Jens