Verbrennen von Gartenabfällen
Seit heute ist das Verbrennen von Gartenabfällen wieder erlaubt. Im März, nur werktags, nur zwei Stunden täglich in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr können private Gartenabfälle verbrannt werden. Das Verbrennen hat gesondert vom Lagerplatz der pflanzlichen Stoffe (Schutz der Kleinlebewesen) zu erfolgen. Der Nachbarschutz und die allgemeinen Brandschutzbedingungen sind zu berücksichtigen.