Stellenausschreibung Bürgermeisterwahl 2008
Auf der Webseite der Kröpeliner Stadtverwaltung ist seit neuesten folgende Ausschreibung für die Stelle des Bürgermeister veröffentlicht. Orginal siehe http://www.kroepelin.de/index.php?id=105
Stellenausschreibung – Bürgermeisterin/Bürgermeister der Stadt Kröpelin
In der Stadt Kröpelin, amtliche Einwohnerzahl per 30.06.2007 4976 Einwohner, Landkreis Bad Doberan, ist frühestens zum 01.09.2008 die Stelle
der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeister
neu zu besetzen, da die Amtszeit des bisherigen Stelleninhabers am 31.08.2008 abläuft.
Die Amtszeit beträgt gemäß der Hauptsatzung der Stadt Kröpelin neun Jahre.Der Amtsinhaber, der gemäß § 37 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern bis zum Amtsantritt seines Nachfolgers, längstens aber 6 Monate nach Ablauf dieser Amtszeit, im Amt verbleiben kann, kann sich nicht der Wiederwahl stellen. Es ist wünschenswert, dass die/der Bürgermeisterin/Bürgermeister ihren/seinen Hauptwohnsitz in der Stadt Kröpelin hat oder nimmt.
Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin setzt sich für die Legislaturperiode 2004 bis 2009 wie folgt zusammen:
Kurzbezeichnung Anzahl Sitze
CDU 6
SPD 4
Die Linke 3
Wählergemeinschaft 4
Für die Dauer der Amtszeit erfolgt die Ernennung der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters zur/zum Beamtin/Beamten auf Zeit. Die Besoldung richtet sich laut Kommunalbesoldungslandesverordnung- KomBesL M-V nach der Besoldungsgruppe A 13, daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach der KommBesL M-V gewährt. Gesucht wird eine Person mit der notwendigen Eignung, Befähigung und Sachkunde, die die Verwaltung bürgernah, wirtschaftlich und leistungsorientiert leiten kann und die verantwortungsvoll und zielstrebig die weitere Entwicklung der Stadt Kröpelin vorantreibt. Die/der Bürgermeisterin/Bürgermeister wird von den Wahlberechtigten der Stadt Kröpelin in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl
am Sonntag, dem 13. April 2008
gewählt. Eine etwa notwendige Stichwahl ist für den 27. April 2008 vorgesehen.
Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister sind gemäß § 61 Abs. 2 KWG M-V alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie alle Unionsbürger, die am Wahltag
* das 18. Lebensjahr, aber noch nicht das 58. Lebensjahr vollendet haben,
* die übrigen Vorraussetzungen für die Ernennung zum Beamten auf Zeit nach dem LBG M-V erfüllen,
* nicht nach § 8 KWG M-V vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
* nicht nach § 10 Abs. 2 oder 3 KWG M-V von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind,
* nicht von einem Gericht im Disziplinarverfahren zur Entfernung aus dem Dienst oder zur Aberkennung des Ruhegehaltes rechtskräftig verurteilt worden sind.Zur Teilnahme an der Wahl ist die Einreichung der Bewerbung als förmlicher Wahlvorschlag von Parteien, Wählergruppen oder von Einzelbewerbern gemäß § 62 KWG M-V erforderlich. Neben den üblichen aussagefähigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Führungszeugnis, Zeugnisse, Tätigkeitsnachweise, Beurteilungen) sind zur Prüfung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen dem Wahlvorschlag gemäß des Erlasses des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern in dieser Sache folgende Unterlagen beizufügen:
1. Wählbarkeitsbescheinigung
2. die im öffentlichen Dienst übliche schriftliche MfS-Erklärung
3. eine Erklärung über eventuelle Straftaten
4. eine Erklärung über die Verfassungstreue
5. das amtsärztliche Gesundheitszeugnis.Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen läuft am 25. Februar 2008 (48. Tag vor der Wahl) um 18.00 Uhr (Ausschlussfrist) ab.
Näheres ist der Wahlbekanntmachung, die im Bad Doberaner Anzeiger am 9. Januar 2008 erscheint sowie der Homepage der Stadt Kröpelin (www.stadt-kroepelin.de „Bürgermeisterwahl 2008“), zu entnehmen. Für weitere Einzelheiten steht die Gemeindewahlleiterin zur Verfügung.
Es wird davon ausgegangen, dass die Bewerberin/der Bewerber mit der Weitergabe ihrer/seiner Bewerbungsunterlagen an den Gemeindewahlausschuss sowie an Parteien und benannter Wählergruppe einverstanden ist. Wer dies nicht wünscht, erklärt das bitte in seiner Bewerbung.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte unter dem Kennwort „Bürgermeisterwahl 2008“ an die
Stadt Kröpelin
Der Gemeindewahlleiter
Markt 1
18236 Kröpelin.
Thomas Wendt
19.12.2007 @ 09:34
Interessant ist, daß in dieser Ausschreibung die Besoldungsgruppe A13 genannt wird, während im aktuellen Stellenplan die A14 steht. Wie geht das an?
Übrigens sind bis heute nicht die für eine Nominierung notwendigen Formulare im Rathaus zu bekommen.
Gutteck
19.12.2007 @ 22:37
Tja hat mich auch etwas verwirrt aber damit scheint wohl die über oder unter 5000 Einwohner Frage geklärt zu sein. Wir haben unter 5000 EW.
A13 ist das nicht die Grenze gehobener Dienst / höherer Dienst, jetzt ohne mich belesen zu haben war mir so. Wäre mal interessant zu wissen, weil nach meinem ersten Empfinden sind falls es schon höherer Dienst ist, die Kommunalverfassung und das LBG M-V im Widerspruch.
Weil laut LBG M-V erfüllen die Laufbahnvorraussetzungen beim gehobenen Dienst nur die die eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand haben und beim höheren Dienst ein abgeschlossenes Studiumvorweisen können.
Ja ich denke im Rathaus ist schon etwas Weihnachtstimmung, klingt jetzt falsch aber ein Grossteil der Mitarbeiter wird sich wahrscheinlich schon im Weihnachtsurlaub befinden.
Readers Edition » Placeblog-Rundschau: Die Wochenendtipps
21.12.2007 @ 03:07
[…] mit eifrigem Bürgerzählen beschäftigt ist. Nun wird es ernst! Es gibt eine offizielle Ausschreibung des begehrten Postens. Und einiges spricht für eine eilige Bewerbung. Der Job ist für neun (!) Jahre sicher und […]