Schnee und Glätte auf Bürgersteigen
Über Schnee und Glätte auf Bürgersteigen wurde ja schon mehrfach geschrieben. Die sogenannte Schnee- und Glättebeseitigung ist in unser gültigen Strassenreinigungssatzung geregelt.
Konkret heisst es
… §4 Abs 2 ….
3. Schnee ist in der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr unverzüglich nach beendetem Schneefall, nach 20.00 Uhr gefallener Schnee bis 8.00 Uhr des folgenden Tages zu entfernen. Auf mit Sand, Kies oder Schlacke befestigten Gehwegen sind die Schneemengen, die den Fußgängerverkehr behindern, unter Schonung der Gehwegfläche zu entfernen.4. Glätte ist in der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr unverzüglich nach ihrem Entstehen, nach 20.00 Uhr entstandene Glätte bis 8.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Es sollen nur abstumpfende Stoffe verwendet werden. Auftauende Mittel dürfen nicht eingesetzt werden.
…
Dies ist natürlich für die arbeitende Bevölkerung nicht immer so einfach zu realisieren, weil Sie nicht den ganzen Tag vor Ort ist. Dann sollte man, sobald man zu Hause ist, den Schnee und die Glätte beseitigen.
Leider ist es aber so, das Einige dies gar nicht tun. Besonders schlimm empfinde ich aber den Zustand der öffentlichen Haltestellen, wie dieser hier am Markt. Der Schnee wurde platt getrampelt, alles ist vereist und glatt.
Hierbei handelt es sich um eine öffentliche Haltestelle, doch wer ist für die Beseitigung dort verantwortlich? Grundstückeigentümer des anliegenden Parkplatzes, müsste eigentlich die Stadt sein, oder? wäre somit nicht auf die Stadt pflichtig. Man kann jetzt natürlich lange diskutieren, bis dahin ist die Gefahr sicher schon weg getaut.