Schiedsstelle in Kröpelin zu besetzen
Es ist immer schön, wenn man das Gefühl gewinnt, das die Seite gelesen wird. Sonntag kritisierte ich (Beitrag „Warum?“) das ich keine Informationen zur Besetzung der Schiedsstelle in Kröpelin gefunden habe.
Heute fand ich, passend dazu, nun die Informationen auf der öffentlichen Webseite. Da ich diese Ausschreibung für eine wichtige Sache halte, veröffentliche ich hier diese Ausschreibung.
Ausschreibung der Besetzung der Schiedsstelle in Kröpelin
Durch Ablauf der Wahlperiode im Januar 2008 sucht die Stadt Kröpelin interessierte Bürger und Bürgerinnen für die ehrenamtliche Tätigkeit als Schiedsmann oder Schiedsfrau.
Die Schiedsstelle in Kröpelin ist mit 2 Schiedspersonen zu besetzen. Die Schiedspersonen werden von der Stadtverordnetenversammlung für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Berufung und Verpflichtung in das Amt erfolgt über die Direktorin des Amtsgerichts, unter dessen fachlicher Aufsicht die Schiedspersonen stehen.
Unter dem Motto „Schlichten statt Richten“ besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten im zivilrechtlichen Bereich zu klären. Dazu zählen z. B. Schadensersatzforderungen, aber auch Streitigkeiten mit Nachbarn über die Einhaltung der Hausordnung oder die Höhe der Gartenhecke. Die Schiedsstelle kann aber auch strafrechtliche Schlichtungsverfahren ausführen, wenn ein sogenanntes Privatklagedelikt wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Sachbeschädigung oder Körperverletzung vorliegt.
Durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs sollen so gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden.
Voraussetzungen für die Berufung als Schiedsperson sind:
* die Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres
* der Wohnsitz im Bereich des Schiedsstelle
* das Wahlrecht besitzen und
* die Schiedspersonen müssen ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.Des Weiteren sollten die Schiedspersonen folgende persönliche Eigenschaften besitzen:
* über ausreichend Zeit verfügen
* die Fähigkeit zuhören zu können und ein offenes Ohr für die Probleme der Menschen haben
* ein hohes Maß an meschlichem Einfühlungsvermögen mitbringen und eine gewisse Lebenserfahrung besitzen
* juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.Wenn wir mit dieser Ausschreibung Ihr Interesse für eine anspruchsvolle Tätigkeit gesetzt haben, bewerben Sie sich bitte bis zum 20.12.2007 bei der
Stadtverwaltung Kröpelin
Markt 1
18236 Kröpelin
Helgrid Erdmann
Leiter Hauptamt
Benno Peters
29.11.2007 @ 18:15
und, hast du dich schon beworben?
Gutteck
29.11.2007 @ 20:47
Nein, werde ich auch nicht. Interesse hätte ich schon, aber der Punkt „über ausreichend Zeit verfügen“ den erfülle ich nicht mehr. Meine Familie geht mir vor und ich zeige schon politisches und ehrenamtliche Engagement für die Stadt Kröpelin. Weitere Sachen würden zu lasten meiner Familie gehen und das möchte ich nicht.