OZ Artikel Anwohner will Straße retten
In der gestrigen Ausgabe der Ostseezeitung wurde ein Artikel veröffentlicht, in dem er darum geht das Herr Lehner aus Detershagen in einer Einwohnerfragestunde angesprochen hat, das durch den landwirtschaftlichen Verkehr die Straße, für die auch er in einem Umlageverfahren bezahlt hat, kaputt gefahren wird. Sein Vorschlag wäre eine Gewichtsbeschränkung und eine Entlastung über die Kröpeliner Duggenkoppel.
Eine Entlastung wäre dies nicht, sondern nur eine Problemverlagerung, weil auch die Duggenkoppel ist auch eine frisch sanierte Straße und da würde es die gleichen Probleme geben. Eine Gewichtsbeschränkung ist auch hinfällig, weil der landwirtschaftliche Verkehr gewissen Sonderrechte besitzt. Eine Lösung dafür ist, wie auch schon im Artikel an der Aussagen von Herrn Schlutow deutlich wird, meiner Meinung nicht in Sicht.
Lehner
27.08.2008 @ 20:48
Sehr geehrter Herr Gutteck,
eingehend auf den Artikel in der OZ vom 26.08. mit dem Titel „Anwohner will Straße retten“ möchte ich als Zitierter dazu Stellung nehmen. Ich wurde leider nicht über die Veröffentlichung dieses Artikels informiert.
Es war für mich schon sehr erstaunlich, dass nach ettlichen Wochen der öffentliche Teil einer Stadtvertreterversamlung in der Zeitung erwähnt wird. Ich hatte den Eindruck, dass ein Artikel über Kröpelin fehlte und so ein mehrere Wochen altes Thema herausgeholt wurde. Jedoch empfanden dies einige Detershäger als sehr aktuell und brachten mir Fotos von einem Traktor mit drei dahinterhängenden Stahlwalzen. Diese sind erst nach der Stadtvertretersitzung aufgenommen worden, was heißt, dass die Firma Stotz erneut gegen jedliche Regeln der Staßenverkehrsordnung verstoßen hat. Die Rechnung der Stadt Kröpelin an die Detershäger Bürger war als Anteil für eine Anliegerstraße deklariert. Diese Straßen sind für max. 10 to ausgelegt. Solche nicht verkehrsmäßig zugelassen Teile wie Stahlwalzen sind generell nur über entsprechende Anhänger zu transportieren. Ich sehe schon eine Möglichkeit, das Problem zu lösen. Auch die landwirtschaftlichen Betriebe haben sich an die Starßenverkehrsordnung zu halten, d.h. Vorgaben wie Tempo 30 oder max. 10to sind einzuhalten. Das führt eventuell zu Umwegen über die normalen Fernverkehrsstraßen, die auch für 40 to und mehr zugelassen sind. Doch solange niemand etwas gegen den einfacheren und schnelleren Weg unternimmt, werden diese Betriebe ohne Rücksicht auf Verluste diese durch die Dorferneuerung neu geschaffenen Straßen kaputt fahren.
Gewisse Sonderrechte für die Landwirtschaft, die es per Gesetz gibt, heißt aber noch lange nicht, dass sich diese Betrieb alles herausnehmen dürfen. Da diese Problematik sicherlich auch andere Ortsteile von Kröpelin betrifft, hoffe ich, dass sich auch andere betroffene Bürger zu Wort melden.
Prinzipel finde ich diese Internetseite ganz in Ordnung, da sie weitaus aktueller ist, als die offizielle Seite der Stadt Kröpelin. Vieleicht wäre es sinnvoll, in Zukunft einige Dinge genauer zu hinterfragen oder mit den erwähnten Personen persönlich zu sprechen.
Thomas Lehner
Gutteck
27.08.2008 @ 22:48
Sehr geehrter Herr Lehner,
ich habe diesen Artikel genauso als als eine Art „Lückenfüller“ empfunden wie Sie. Schließlich bezieht sich das Ganze ja auch die letzte Einwohnerfragestunde, die bekanntlich vor der Sommerpause war.
Das Problem ist natürlich aktuell und wahrscheinlich auch auch in vielen Ortsteilen von Kröpelin.
Ob das fahren mit Stahlwalzen auf der Straße gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt vermag ich absolut nicht einzuschätzen, wäre mir aber nicht so sicher ob dies so ist.
Eine Klassierung als Anliegerstraße ist meiner Meinung keineswegs mit eine Tonnenbegrenzung verbunden, sondern dient vielmehr nur der Einschätzung der tatsächlichen Nutzungsart. Zu beachten ist bei dieser Betrachtung übrigens auch, das die Flächen der Firma, falls bebaubar auch bei den Kosten für diese Straße mit herangezogen worden sind.
Gut diese Diskussion führt natürlich keinesfalls zu einer Lösung, die anscheinend dringend gebraucht wird, aber man muss hier relativieren, eine normale ortsübliche Nutzung muss den Agraunternehmen zugestanden werden. Wenn sie natürlich durch rechtswidrige Handlungen eine Beschädigung an der Verkehrsfläche bzw an den Banketten verursachen, sollten und müssen Sie vom Straßenträger in die Haftung genommen werden.
Mein ursprünglicher Artikel diente übrigens dazu auf dieses Problem aufmerksam zu machen und meine Meinung zu Ihrem Vorschlag (falls er so von Ihnen stammt) zu äußern. Ich bezog mich dabei wohlgemerkt auf den OZ Artikel in der Annahme, das die getroffen Aussagen mit Ihrer Intension so von Ihnen stammten.
MFG
T.Gutteck