Modernisierung einer Milchviehanlage in Kröpelin
Bekanntmachung nach § 3c Satz 1 in Verbindung mit Nr. 7.5.1 Spalte 2 der Anlage 1 des UVPG
Pressemitteilung Nr. AB-Nr. 15/2013 – 24.06.2013 – StALU MM – Dienststelle Rostock
Die Agro Energy Kröpelin GmbH, Hundehäger Weg 4 in 18236 Kröpelinplant die Modernisierung der vorhandenen Milchviehanlage mit 2.200 Tierplätzen in der Gemarkung Kröpelin, Flur 3, Flurstücke 30/13; 31/2; 32/2; 33/3; 34/4; 36/2; 107/2; 108/2; 109/3; 110/3; 110/4; 111/3; 111/4; 112/3; 112/4; 112/6; 113/5; 113/6; 120/3; 156; 157; 159.
Im Rahmen der Realisierung des Vorhabens sind folgende Maßnahmen geplant:
• Abriss des vorhandenen Milchviehstalles für 1930 Tiere
• Neubau eines Liegeboxenlaufstalles mit 783 Milchkühe
• Neubau eines Liegeboxenlaufstalles mit 772 Milchkühe
• Neubau eines Melkhauses mit Melkkarussel für 60 Tiere und Vorwartehof
• Neubau eines Reprostalles mit 384 Kühe
• Neubau eines Melkhauses mit Melkstand Side-by-Side (2 x 6 Plätze)
• Neubau von Verbindungsgängen zu den Ställen und zum Melkhaus
• Neubau eines Trockensteherstalles für 257 Kühe und 323 Kälber
• Neubau einer Dunglegeplatte 20 x 26,50 m
• Ersatzneubau einer Fahrsiloanlage mit einer Lagerkapazität von 46.444m³
• Neubau eines Sickersafthochbehälters mit einer Lagerkapazität von 2.000m³
• Neubau eines Werkstatt- und Lagergebäudes mit Dieseltankstelle für 20.000 l
• Neubau von zwei Güllehochbehältern mit einer Lagerkapazität von je 6.254m³
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg als Genehmigungsbehörde hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c Satz 1 in Verbindung mit Nummer 7.5.1 Spalte 2 der Anlage 1 des UVPG durchgeführt.
Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.
Linnea
02.08.2013 @ 20:19
Mit Schrecken habe ich von der „Modernisierung“ gehört und nun gelesen. Kann man das ganze noch rückgängig machen? Kann die Anlage nicht einfach abgerissen werden und der Neubau gestoppt werden?
„Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.“ Diese Aussage ist wohl mehr als grenzwertig, wenn man bedenkt, dass die Massentierhaltung der Umweltkiller Nr.1 ist.