Milchviehanlage Kröpelin
Das Thema Neubau der Milchviehanlage Kröpelin betrieben durch die AGROENERGY AG wurde ja letzte Woche schon mehrfach in der Presse erwähnt. Hier sollte man aber noch ein paar ergänzende Angaben machen bzw. einige Erkenntnisse herausarbeiten.
Erst mal muss man Vorausschicken, das die Firma dort oben ja schon eine Milchviehanlage betreibt und es dafür auch eine Genehmigung für rund 2000 Stück Vieh gibt. Diese Genehmigung hat Bestandsschutz, wer jetzt die Forderung aufmacht, die Anlage muss dort weg, den muss man hier klipp und klar enttäuschen. Es gibt eine Genehmigung für diese 2000 Tiere. Die Firma hat damals als Ersatz für die bestehende Anlage ja Interesse am Neubau einer neuen Anlage mit 4000 Tieren in Altenhagen bekundet dies wurde aber meines Wissen von den Bürgern abgelehnt.
Nun wurde eine neue Genehmigung für den Bau von Ställen am fast gleichen Standort beantragt, mit knapp über 2000 Tieren. Die Pläne dazu wurden schon bei der Vorstellung des Projektes Biogas Anlage vorgestellt und waren damals schon auf den Plänen ersichtlich. Hier kann man jetzt noch mal herausstellen, dass trotz eindeutigen Bürgerwillens und Willensbekundung der Stadtvertretung der BGM im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Biogas Anlage seine Zustimmung dazugab. Rechtlich gesehen und darum geht es ja leider, ist dies aber auch nicht zu beanstanden gewesen, weil es klar definierte Versagensgründe für so eine Zustimmung im Gesetz gibt. Moralisch hätte man die Zustimmung jedoch verweigern können oder dies Verfristen lassen können, dann wäre dies von der zuständigen Behörde ersetzt worden.
Zurück zum Genehmigungsverfahren für die neue Stallanlage. Ich persönlich sehe es hier eindeutig als positiv, das hier eine komplette Neubeantragung der Geschichte stattgefunden hat, dies hat zur folge, das nun auch gewissen Belastungsgrenzwerte gemäß Antragsunterlagen, wenn dies in der Genehmigung festgeschrieben wird, eingehalten werden müssen. Das bedeutet bildlich gesprochen, stinkt es an einer Stelle mehr als erlaubt, dann kann der Betreiber zu Gegenmaßnahmen (Filter etc) verpflichtet werden. Solche Regelungen sind in der alten Genehmigung, welche aus DDR Zeiten stammen dürfte nicht zu finden, hier gab es bei übermäßiger Belastung also keine Grundlage einzugreifen. Die Firma hätte hier auch im Rahmen der bestehenden Genehmigung die alten Ställe modernisieren können und sich nicht diesem Verfahren stellen müssen.
Das letzte Wort hat hier die Genehmigungsbehörde, konkret das StALU MM.
Rostock_Blogs
24.05.2013 @ 14:58
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