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2 Comments

  1. Thomas Wendt
    12.04.2013 @ 08:22

    Amtlich ist es erst, nachdem der Innenminister unterschrieben hat. Geregelt ist das alles im Landes- und Kommunalwahlgesetz MV. Danach müßte innerhalb von fünf Monaten gewählt werden. Der Kreistag aber kann in besonderem Fall davon abweichen. Hier ist es die enorme Kosteneinsparung, die sich mit dem gemeinsamen Wahltermin der Bundestagswahl ergibt. Ich hoffe, Sebastian Constien wird von den Bürgern im ersten Wahlgang gewählt. Das erspart uns sechs Wochen darauf (Termin 06.10.2013) eine teure Stichwahl und wir haben bereits entsprechend früher wieder einen guten Landrat.

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