Kröpelins Hundehalterverordnung
Auf der letzten Stadtvertretersitzung wurde, eine längst überfällige, Hundehalterverordnung beschlossen. Diese regelte nehmen vielen Punkten auch die Kotbeseitigung und die damit verbundenen Ordnungsgelder, sowie auch den Leinen zwang. Leider waren auf der Sitzung kaum Nachfragen zu der Beschlussvorlage möglich, weil die entsprechenden Verwaltungskräfte krankheitsbedingt fehlten. So mussten einige Fragen von den Stadtvertretern selbst geklärt werden. Ich persönlich, als Hundehalter, begrüße diese Verordnung und hoffe das besonders der Punkt mit der Kotbeseitigung durchgesetzt und abgestraft wird. Jedoch zeige ich mich beim Leinenzwang irritiert. Es gilt in einigen Ortsteilen von Kröpelin Leinenzwang und in anderen nicht. Diese wurde laut Auskunft auf der Sitzung von den jeweiligen Ortsräten so bestimmt. Es wurden meiner Erinnerung nach aber auch Ortsteile ausgeklammert, für die es keinen zuständigen Ortsrat gibt. Dies sei jetzt mal so dahingestellt, und vorausgeschickt ist auch immer das die Hundehalterverordnung MV gilt. Aber warum es hier eine 2.Klassen Gesellschaft gibt, will mir auch heute nicht in den Kopf. Warum darf ein Hundebesitzer in einem Ortsteil seinen Hund unangeleint führen und im anderen nicht. Ich muss persönlich sagen, als Diplom Sozialverwaltungswirt habe ich hier so meine Probleme mit, weil ich sehe, durch diese Verordnung den Gleichheitsgrundsatz verletzt. Ich erkenne nicht, worin eine Ungleichbehandlung der einzelnen Ortsteile begründet sein kann.
Rostock_Blogs
24.04.2013 @ 08:20
Kröpelins Hundehalterverordnung http://t.co/icJQPwzgb6
Birgit Puskeiler
25.04.2013 @ 05:30
Ich frage mich, wo bleibt da die Gleichbehandlung???
Auch ich habe damit meine Probleme, wie will man denn den Bürgern dies erklären und woher soll der Bürger/Urlauber wissen, ob angeleint im Dorf XXX oder nicht!? Demnach müssen ja Schilder aufgestellt werden, diese Kosten natürlich Geld!
Wer hat sich denn dies einfallen lassen, warum werden nicht ALLE gleichbehandelt???
Warum wurde die Beschlussvorlage nicht noch einmal zurück gestellt, wie es mit vielen anderen Vorlagen auch gemacht wird, weil man zuwenig darüber gesprochen hat!!???
Ich persönlich finde, dies ist ein sehr unkluger Zug von der Stadtvertretung.
Der Ärger und Unmut der Bürger II. Klasse ist schon vorprogrammiert!
Thomas Gutteck
25.04.2013 @ 06:45
Naja Schilder müssen hier nicht gleich aufgestellt werden.
Birgit Puskeiler
25.04.2013 @ 09:05
Hallo Thomas,
wenn keine Schilder, was dann? Kommt unter dem Ortseingangsschild ein roter Punkt?
(roter Punkt = Leinenzwang oder so ähnlich)
Claudia
25.04.2013 @ 08:23
Mal ne andere Frage, wo finde ich das wo steht in welchem Ort/Gebiet Hunde angeleint werden müssen? Auf der Seite der Stadt? Würde mich nämlich mal interessiere, da ich öfter unangenehme Begegnungen mache mit nicht angeleinte HUnden, wo das Herrchen in aller Gemütlichkeit 20 m hinterher spaziert kommt. Ich würde dann nämlich den ein oder anderen gerne mal melden beim Ordnungsamt.
Thomas Gutteck
25.04.2013 @ 09:10
Im Normalfall müsste man Sie halt auf unserer Stadtseite finden.
Thomas Gutteck
25.04.2013 @ 09:12
Wie mit allen Gesetzen und Verordnungen in Deutschland, der Bürger muss sich selbst informieren. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Claudia
25.04.2013 @ 10:23
Naja der Normalfall scheint bei uns nicht zu zutreffen! Bin leider nicht fündig geworden, oder zu blöd zu gucken 😉
Thomas Gutteck
25.04.2013 @ 11:28
Nein der Normalfall greift hier nicht. Du bist nicht zu blöd zum schauen, oder wir sind es beide.
Birgit Puskeiler
25.04.2013 @ 11:37
Kann doch erst nach dem 30.04. öffentlich gemacht werden, muss doch durch die SV bestätigt werden oder?
Nicht wie die anderen Niedeschriften, die längst schon auf der Stadtseite nach zulesen waren und die SV haben dann erst am 11.04.2013 über die Niederschriften abgestimmt!
Manfred Schwarz
25.04.2013 @ 20:03
Die Hundehalterverordnung muss noch durch den Landrat als untere Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt werden. Erst nach der Genehmigung kann sie öffentlich bekannt gemacht werden und somit in Kraft treten.