Leserbrief zum Artikel „Hubertus Wunschik sieht Info-Recht des Bürgermeisters verletzt“ in der Ostsee-Zeitung am 23.12.2011
Herr Wunschik hat nach Einlegung seines Widerspruchs gegen den Beschluss Nr.: 196-19/2011, Teil III die von der Stadtvertretung beschlossenen Veröffentlichungen von der Internetseite „Stadt Kröpelin/Öffentliche Bekanntmachungen“ genommen. Stattdessen hat Herr Wunschik seine zwei Widersprüche an oberste Position gestellt, so dass die beiden Amtlichen Wahlbekanntmachungen der Stadt Kröpelin über den Bürgerentscheid zur Abberufung des Bürgermeisters und über die Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis für den interessierten Bürger erst auf der nächsten Seite (nach unten scrollen der Seite) sichtbar werden. Da die erhobenen Widersprüche laut Kommunalverfassung eine aufschiebende Wirkung haben und noch kein Termin für deren Behandlung auf der Stadtvertretersitzung feststeht, gibt es auch […]