Infoveranstaltung Pro Kröpelin
Die gestrige Infoveranstaltung war für mich als Stadtvertreter natürlich eine spannende Sache. Viele Kröpeliner fanden den Weg in das Gesellschaftshaus zum Raben. Die angekündigte Aufklärung über den „jahrelange vorbereiteten Komplott der Stadtvertretung gegen den Bürgermeister“ blieb aber aus meiner Sicht aus. Die Hauptursache wurde angeblich in der Änderung der Hauptsatzung gefunden, wo der Bürgermeister um seine Personalmacht gebracht worden sein soll, die dann der Hauptausschuss hatte. Dadurch sollten die Mitarbeiter der Verwaltung so verunsichert geworden sein, das Sie nicht mehr wussten „wer Ihr Chef“ ist.
Ich möchte meine weiteren Ausführen dazu einfach mal mit den Worten beginnen, ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.
Unsere Hauptsatzung wurde nicht wie dargestellt, aus irgendwelchen Satzungen der umliegenden Gemeinden zusammengeschrieben, sondern anhand der damaligen Mustersatzung erarbeitet. Danach wurde Sie von der Kommunalaufsicht genehmigt, das heißt Sie entsprach auch den damaligen Gesetzen.
In unserer Hauptsatzung ist der Punkt wie folgt geregelt:
Der Hauptausschuss entscheidet im Einvernehmen mit dem Bürgermeister in Personalangelegenheiten.
§ 6 Abs 2 der Hauptsatzung der Stadt Kröpelin.
Laut § 35 KV M-V ist der Bürgermeister vorsitzendes Mitglied des Hauptausschusses. Also fassen wir mal zusammen von einem Gremium, wovon er selber der Vorsitzende ist benötigt Herr Wunschik in Personalangelegenheiten das Einvernehmen.
Was bedeutet eigentlich Einvernehmen?
Einvernehmen bezeichnet einen Rechtsbegriff aus der Rechtswissenschaft. Die Bezeichnung ist teilweise gleichbedeutend mit Einverständnis.
Quelle Wikipedia – Einvernehmen
Aha fassen wir mal zusammen, es wird nichts entschieden, der Bürgermeister benötigt nur das Einverständnis.
Gut dies kann ihm verwehrt sein, aber auch das hat der Gesetzgeber gleich geregelt im § 35 der KV M-V
(3) Soweit dem Hauptausschuss Personalentscheidungen zugewiesen sind, entscheidet er im Einvernehmen mit dem Bürgermeister. Wird kein Einvernehmen erzielt, kann die Gemeindevertretung das Einvernehmen des Bürgermeisters mit der
Mehrheit aller Mitglieder der Gemeindevertretung ersetzen.
Also wenn der Hauptausschuss nicht möchte, dann benötigt er das Einverständnis das Stadtvertretung. Hier muss der Bürgermeister halt vor allen begründen warum er so und so handeln möchte und was seine Gründe dafür sind.
Die Grundsätze der Personalentscheidungen sind sowieso unübertragbares Recht der Stadtvertretung nach § 22 Abs. 3 Punkt 5, das heisst die muss nach Gesetz die Stadtvertretung ausüben.
Nun könnte ich an dieser Stelle weiter machen und noch 3 Quellen anführen, die erklären das dies das Recht der Stadtvertretung ist, aber darauf verzichte ich mal.
Diese gesetzeskonforme Regelung soll nun die gestandenen Verwaltungsfachleuchte im Rathaus irritiert haben, das mag ich schwer glauben. Aber auch wenn es so war, hätte doch ein einfaches Aufklären des Verwaltungschefs genügt um die Irritationen zu beseitigen.
Nun mag sich die Frage aufdrängen, warum wurde dies eigentlich geändert?
Dies fiel in die Zeit, nachdem von Herrn Wunschik die ersten Abmahnungen verteilt wurden, über die man sich auch neulich immer noch in der Zeitung stritt, ob diese dann rechtmäßig waren oder nicht. Den manchmal sehr impulsiv agierenden Herrn Wunschik, wurde damit die Möglichkeit gegeben, über seine Personalentscheidung noch ein paar Tage nachdenken zu können, ehe Sie überhaupt zu tragen kommen würden. Auch besteht so die Chance andere Meinungen zu hören. Als Vorsitzender des Hauptausschusses kann er diesen ja selber, jederzeit, zu solch einer Problematik sogar dringlich, einberufen bei ernsten Problemen.
Gerlinde Bonin via Facebook
11.01.2012 @ 00:11
…wenn es so ist….
Veikko Hackendahl
11.01.2012 @ 02:04
Naja, wir entscheiden mit seinem Einvernehmen und können dieses im Zweifel durch die Stadtvertretung ersetzen.
Aber wer nicht gefragt wird???
Wenn man natürlich als BM nach zwei Jahren die neue Hauptsatzung nicht kennt, weil man so viele andere Sachen zu erledigen hat, ist das vielleicht entschuldbar, oder??
Aber irgendwie sollte man doch seine eigenen Rechte als Vorsitzender des Hauptausschusses, welche im Wesentlichen in der Hauptsatzung der Stadt geregelt sind, kennen, oder ist das nach zwei Jahren vielleicht doch zuviel verlangt? Kann auch sein.
Irgendwie trotzdem kommisch??
Für das aus Steuergeldern bezahlte Gehalt erwarte ich einfach deutlich mehr
Blogs aus Mecklenburg-Vorpommern bei ebuzzing.de – Ranking für Januar 2012 | world wide Brandenburg
11.01.2012 @ 12:20
[…] 65. Teiledealer (Lassan/11016) 66. tochKopf (Schwerin/11156) 67. Ostseeblog (Greifswald/11185) 68. Kröpeliner aktuell (Kröpelin/12812) 69. Schwerin Schwerin (Schwerin/13240) 70. Rügen Informationen (13284) 71. […]
Thomas Wendt
11.01.2012 @ 14:48
> Unsere Hauptsatzung wurde nicht wie
> dargestellt, aus irgendwelchen Satzungen
> der umliegenden Gemeinden zusammen-
> geschrieben, sondern anhand der damaligen
> Mustersatzung erarbeitet.
Bei dieser Mustersatzung handelt es sich um die Mustersatzung des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern. Dort ist die Stadt Kröpelin Mitglied. Viele Städte und Gemeinden im Lande haben sich danach gerichtet und umfangreich ihre Hauptsatzungen geändert, sie insbesondere den in der Zwischenzeit geänderten Gesetzlichkeiten angepaßt. So war es erstmals möglich, statt einer teuren Veröffentlichung in den Zeitungen, Satzungen rechtsgültig und kostengünstig auf der städtischen Homepage zu veröffentlichen. Wichtigstes Ziel der Satzungsänderung war eine höhere Bürgerbeteiligung und das läßt sich zweifelsfrei am aktuellen Satzungstext nachweisen.
Der genaue Titel der Veröffentlichung mit der Mustersatzung lautet:
„Glaser, Klaus-Michael – Arbeitshilfe konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern
Schwerin : Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern, 2009“