Hundehalter aufgepasst.
Die Stadt Kröpelin informiert, gemäß § 14 Hundesteuersatzung der Stadt Kröpelin vom 25.05.2005 sind Hundehalter dazu verpflichtet Ihren Hund beim Steueramt der Stadt Kröpelin anzuzeigen. Zuwiderhandlungen können mit Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.
Die Stadt Kröpelin gewährt Hundehaltern die Möglichkeit bis 31.12.2015 nicht angemeldete Hunde ohne Festsetzung einer Geldbuße schriftlich oder mündlich anzumelden.
Ab Januar 2016 werden entsprechende Kontrollen durchgeführt und Verstöße gegen die Anzeigepflicht konsequent mit Festsetzung von Geldbußen geahndet.