Haushalt 2010
Die Stadt Kröpelin arbeitet zur Zeit mit einer vorläufigen Haushaltsführung, dies ist zum 1. Mal so. Die Ursache darin lag im sehr späten vorliegen der notwendigen Planzahlen vom Land.
Was vorläufige Haushaltsführung bedeutet ist im § 49 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
§ 49 Vorläufige Haushaltsführung
(1) Ist die Haushaltssatzung bei Beginn des Haushaltsjahres noch nicht öffentlich bekannt gemacht, so darf die Gemeinde nur
1. die Aufwendungen tätigen oder Auszahlungen leisten, zu deren Leistung sie gesetzlich oder bei Beginn des Haushaltsjahres vertraglich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind; sie darf insbesondere ihre Investitionstätigkeit, für die im Finanzhaushalt eines Haushaltsvorjahres Haushaltsansätze oder Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen waren, fortsetzen,
2. Abgaben nach den Sätzen des Vorjahres erheben, soweit diese in der Haushaltssatzung festgesetzt werden,
3. Kredite umschulden.(2) Reichen die Finanzmittel für die Fortsetzung der Investitionstätigkeit nach Absatz 1 Nr. 1 nicht aus, so darf die Gemeinde mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bis zu einem Viertel der in der Haushaltssatzung des Haushaltsvorjahres festgesetzten Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen aufnehmen; § 52 Abs. 2 Satz 2 und 3 gelten entsprechend.
Wenn man dies gelesen hat wird schnell deutlich für neue Wege ist da leider kein Spielraum.
Ein spar spannende Artikel hat Thomas Wendt auf Schusterstadt zum Haushalt geschrieben. Einmal beschäftigt er sich mit der Kreisumlagen (Artikel Kreisumlage der Stadt Kröpelin an den Landkreis Bad Doberan 2010 so hoch wie nie und dann gibt es noch einen Erklärenden Artikel zu den städtischen Finanzen (Die Finanzen der Stadt Kröpelin werden in Berlin, in Schwerin und in Bad Doberan wesentlich vorbestimmt).
Hier wird deutlich wo unsere Probleme liegen, die Zuwendungen an die Stadt werden weniger und im Gegenzug die finanziellen Verpflichtungen mehr. Dieses Ungleichgewicht kann man natürlich nur schwer kompensieren, darum heißt es nun eisern sparen und jede Ausgabe auf die Notwendigkeit prüfen. Die Stadt Kröpelin verfügt ja noch über einige Rücklagen und auch über einige Immobilien, aber man sollte diese auch versuchen zu erhalten und die Immobilien solange Sie wirtschaftlich sind auch versuchen zu halten.
Am Donnerstag bei der 5. öffentlichen Stadtvertretersitzung findet sich der Haushalt 2010 auf der Tagesordnung, es bleibt abzuwarten wie sich nach dem Entwurf der finanzielle Situation darstellt.
Thomas Wendt
22.02.2010 @ 08:08
Für die Stadt Kröpelin ist die vorläufige Haushaltsführung zwar ungewöhnlich, aber beispielsweise der Landkreis Bad Doberan praktiziert das zu jedem Jahresanfang. So beschließt der Kreistag seinen aktuellen Haushalt erst am 24. März. Und selbst das Land, würde es nicht einen Doppelhaushalt für jeweils zwei Haushaltsjahre fahren, hätte in jedem Frühjahr eine vorläufige Haushaltsführung. Im Grundgesetz (Art. 111) ist das Recht der vorläufigen Haushaltsführung für den Bund geregelt. Fazit: in Kröpelin zwar neu, ist es an sich keine große Sache.