Freispruch
Die Verhandlung gegen Christian W. (Wie berichtet, Bericht vom 06.08.2008), ist nun abgeschlossen. Der Angeklagte ist wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden. Seine Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt ist angeordnet worden. An der Täterschaft des Angeklagten bestand laut Richter keine Zweifel.