Es darf wieder verbrannt werden.
Ab morgen dürfen wieder Gartenabfälle verbrannt werden. Zu beachten ist aber, nur werktags, nur zwei Stunden täglich in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Das Verbrennen hat gesondert vom Lagerplatz der pflanzlichen Stoffe (Schutz der Kleinlebewesen) zu erfolgen.
Der Nachbarschutz und die allgemeinen Brandschutzbedingungen sind zu berücksichtigen.