Errichtung und Betrieb einer Biogasanlage in Kröpelin
Bekanntmachung nach § 3 a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Nr. AB Nr. 11/2010 – 15.11.2010 – StALU MM HRO – StALU Mittleres Mecklenburg Dienststelle Rostock
Die AgroEnergy Kröpelin GmbH, Hundehäger Weg 4 in 18236 Kröpelin, beabsichtigt, in der Stadt Kröpelin, Gemarkung Kröpelin, Flur 3, Flurstücke 159, 109/3, 110/3, 111/3 und 112/3, eine landwirtschaftliche Biogasanlage zu errichten und zu betreiben.
Die Biogasanlage besteht im Wesentlichen aus einem Fermenter mit Gasspeicher, einem Nachgärer mit Gasspeicher und einem Gärrestlager. Das zur Anlage gehörende Blockheizkraftwerk hat eine Gesamtfeuerungswärmeleistung von 1,48 MW. Für die Erzeugung von Biogas werden Rindergülle, Rindermist und nachwachsende Rohstoffe eingesetzt.
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg als Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c Satz 2 in Verbindung mit Nummer 1.3.2 der Anlage 1 des UVPG durchgeführt.
Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Diese Feststellung ist gemäß § 3 a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.
Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.
Rostock, den 15.11.2010
Hans-Joachim Meier