Dreckige Wege, Hundekot und Co
Das Thema dreckige ungepflegte Wege, Hundekotbeseitigung und so weiter war schon sehr oft Thema in der Einwohnerfragestunde der Stadtvertretung und es beschäftigt viele Bürger Kröpelins und seiner Ortsteile. Ganz zurecht gesagt, ist dies ein Thema in Kröpelin, was man angehen muss. In seinem letzten Bericht bat auch der Stadtvertretervorsteher, das nach den heftigen Regen doch jeder daran denken möge seinen Rinnstein zu säubern, bevor es wild sprießt.
Man kann natürlich an den normalen Menschenverstand appellieren, das die zuständigen Verursacher sich darum kümmern, aber wir haben auch rechtliche Grundlagen. Mittels dieser kann man die Verursacher zur Rechenschaft zu ziehen.
Konkret gibt es 2 Regularien. Es wurde eine neue Hundehalterverordnung beschlossen. In dieser ist es geregelt, das der Hundehalter auch für den Kot den sein Tier hinterlässt verantwortlich ist und diesen zu entsorgen hat. Es gibt in der Stadt auch diverse Hundetoiletten, die regelmäßig mit kostenfreien Beuteln bestückt werden. Die vollen Beutel gehören übrigens auch in einen Mülleimer oder eine Hundetoilette zurück, was (siehe Bild) auch einigen Hundehaltern schwer fällt. Auch wenn diese Verordnung, obwohl schon in 2. Stadtvertretersitzungen von mir kritisch angemerkt, noch nicht auf der Homepage der Stadt zu finden ist, besitzt Sie Gültigkeit. Sie schafft die Möglichkeit Hundehaltern die der Beseitigungspflicht nicht nachkommen, entsprechend mit einem Verwarngeld zu belegen.
Die 2. Grundlage ist unsere Straßenreinigungssatzung. Auch wenn schon ein paar Tage älter besitzt Sie Gültigkeit. Sie besagt, das Eigentümer von anliegenden Grundstücke, die Gehwege einschließlich der gleichzeitig als Radweg ausgewiesenen Gehwege, der Verbindungs- und Treppenwege, Radwege, Trenn-, Baum- und Parkstreifen sowie sonstige zwischen dem anliegenden Grundstück und der Fahrbahn gelegene Teile des Straßenkörpers zu reinigen haben. Gleiches gilt für die halbe Breite von verkehrsberuhigten Straßen und die Hälfte der Fahrbahn einschließlich Fahrbahnrinnen und Bordsteinkanten.
Unter Reinigung versteht man die Säuberung, einschließlich der Beseitigung von Abfällen, Laub und Hundekot. Wildwachsende Kräuter sind zu entfernen, wenn dadurch der Straßenverkehr behindert, die nutzbare Breite von Geh- und Radwegen eingeschränkt wird oder wenn die Kräuter die Straßenbelege schädigen. Weiteres kann man in der Straßenreinigungssatzung nachlesen.
Diese Regelungen sollten jeden Grundstücksbesitzer und Hundehalter bekannt sein. Aber nicht nur diesen, sollte die Sauberkeit ihrer Stadt am Herzen liegen. Weil letztendlich liegt auch viel Müll rum, da beginnt beim unachtsam weggeworfenen Kaugummipapier bis zum illegal entsorgten Restmüll. Wir alle müssen daran arbeiten das unser Kröpelin schöner wird.
Rostock_Blogs
03.07.2013 @ 16:38
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Wolfgang Hoppe
22.07.2013 @ 07:24
Der normale Menschenverstand kommt scheinbar immer mehr abhanden, weitere Beispiele: Rennstrecken in 30er Zohnen,
der Lindenweg als Motorrad-kross-strecke