Änderung des Kommunalwahlgesetzes
Die geplante Änderung des Kommunalwahlgesetzes, um Rechtsextreme in politischen Ämter wie Bürgermeister und Landräte zu verhindern, stößt zunehmend auf Kritik. Laut dem innenpolitischen
Sprecher der Linksfraktion, Peter Ritter, sind die Pläne von den Experten als nicht praktikabel eingeschätzt worden. Nach dem Entwurf sollen künftig die Wahlausschüsse Kandidaten für Landräte und Bürgermeister ablehnen können, deren Grundgesetztreue bezweifelt wird.
Gut es wäre jetzt sicher interessant was für „Experten“ dies sind, aber inhaltlich sehe ich sowas als klaren Einschnitt in mein Wahlrecht. Also nicht das ich jemals solch einen Kandidaten wählen würde, das verbietet mir schon mein gesunder Menschenverstand, aber durch diesen Entwurf können nun Einzelne(Wahlausschuss) Entscheidungen treffen und somit die Wahl beeinflussen.
Hier wird dem Wähler die Entscheidung abgenommen. Spekuliert man hier weiter kann man sich damit ganz schnell ungeliebte Konkurrenz vom Hals schaffen. Wo fängt Grundgesetztreue an, wo hört Sie auf?
Wie soll ein Wahlausschuss diese Entscheidung treffen, wenn man in Parteiverbotsverfahren nicht mal zu den Entscheidungen kommt?
Thomas Wendt
13.01.2009 @ 09:27
Was da im Moment läuft, ist einfach nur noch peinlich. Am Ende nutzt es denen, die man zu bekämpfen vorgibt. Bei den Kommunalwahlen sollte den Bürgerinnen und Bürgern die alleinige Entscheidung zustehen, wenn sie als ihre Vertreter wählen wollen. Ihr Urteilsvermögen übersteigt den Verstand oben genannter „Experten“ bei weitem.
nen Freund
13.01.2009 @ 09:33
Stimmt, der Wähler ist nicht dumm, auch wenn in gewissen Regionen gewisse Gruppierungen auf dem Vormarsch sind. In solchen Regionen sollte man die Probleme angehen und nicht versuchen Gesetze zu erlassen die dies verbieten.