Geflügelpest in einer kleinen Privathaltung in Groß Siemen
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat gestern Abend den Ausbruch der Geflügelpest in einer privaten Kleinsthaltung mit 46 Stück Geflügel (30 Hühner, 11 Enten und 5 Gänsen) in Groß Siemen zwischen Satow und Kröpelin bestätigt.
Nach Angaben des zuständigen Veterinäramtes (VLA) Rostock zeigten die Tiere bereits seit Sonntag ein klinisches Geschehen, wie Durchfall, Blutausfluss aus Schnabel und Nase sowie einen angeschwollenen Kopf. Bis zum Mittwoch sind 28 der 46 Tiere verendet, ein Tier musste aufgrund des schlechten Gesundheitszustandes getötet werden. Die verbliebenen Tiere wurden aufgrund der tierseuchenrechtlichen Bestimmungen noch am selben Tag durch Mitarbeiter des VLA tierschutzgerecht getötet.
Die durchgeführte Probenentnahme hat im Landesamt für Lebensmittelsicherheit, Landwirtschaft und Fischerei (LALLF) ein Influenza-A H5-positives Ergebnis ergeben. Das Isolat wurde zur weiteren Differenzierung dem FLI zugeleitet, wo der Subtyp N8 festgestellt werden konnte. Daraufhin wurden durch das VLA die entsprechenden Restriktionszonen eingerichtet.
Auch aus dem Wildvogelbereich trafen im Umweltministerium gestern insgesamt vier hochpathogene H5N8-Befunde des FLI ein. Zwei Nachweise betreffen den Landkreis Ludwigslust-Parchim. In Dömitz wurde ein verendeter Graureiher gefunden, in Boizenburg ein toter Singschwan. Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist ein Seeadler aus der Feldberger Seenlandschaft positiv auf das Virus getestet worden, im Landkreis Vorpommern-Rügen eine Silbermöwe aus Ribnitz-Damgarten. Damit liegen hierzulande 87 amtliche AIV-Feststellungen im Wildvogelbereich vor.
Bundesweit hat sich die Zahl der Fallmeldungen im Wildvogelbereich auf 854 erhöht. Allein von gestern zu heute kamen 17 Einträge dazu. Außerdem gibt es 28 Verdachtsfälle, die noch auf ihre Bestätigung durch das FLI warten.
Die aktuellen Untersuchungsergebnisse in der Wildvogelpopulation und der erneute Geflügelpestausbruch in einem Hausgeflügelbestand verdeutlichen, dass die tierseuchenrechtlich geforderte Aufstallungspflicht nach wie vor beibehalten werden muss. Neben den anderen Biosicherheitsmaßnahmen bietet sie die einzige sichere Barriere zwischen Wildvögeln und Nutzvögeln.
Nähere Informationen: https://www.landkreis-rostock.de/landkreis/kreisverwaltung/veterinaeramt/index.html
Pressemitteilung Nr.059/2017 | 16.02.2017 | LU |Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt