Offener Brief der Stadtvertretung der Stadt Kröpelin
Werte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kröpelin,
sicherlich haben Sie aus der Presse oder durch persönliche Anwesenheit auf der Stadtvertretersitzung am 08.12.2011 erfahren, dass wir durch Beschluss das Verfahren zum Bürgerentscheid über die weitere Amtsführung von Herrn Hubertus Wunschik als hauptamtlichen Bürgermeister eingeleitet haben. Sie werden am 15.01.2012 die Gelegenheit haben, als Bürgerinnen und Bürger der Stadt über diese Frage per Wahlgang zu entscheiden.
Wir möchten auf diesem Wege versuchen, Ihnen die Beweggründe unserer Entscheidung nahe zu bringen und verständlich zu machen. Die Entscheidung, den Beschluss zu fassen, ist uns nicht leicht gefallen, ist aber das Ergebnis unserer Abwägung der Für und Wider für die Stadt Kröpelin. Auch wir als Stadtvertreter sind von Ihnen gewählt worden. Unsere Aufgabe ist es, die Geschicke der Stadt im Wesentlichen zu bestimmen. Zur Umsetzung unseres/Ihres Willens ist der Bürgermeister als Leiter der Verwaltung im Rahmen der geltenden Gesetze verpflichtet. Wir als Stadtvertretung sind dem Bürgermeister dienstvorgesetzt und üben auch die entsprechende Kontrollfunktion aus.
Nachdem das Verhältnis der vorherigen Stadtvertretung zu unserem Bürgermeister derart gestört war, dass auch hier kein konstruktives Arbeiten zum Wohle der Stadt mehr möglich war, haben viele die Hoffnung in die nunmehr gewählten Stadtvertreter gesetzt, dass sich die „Zustände“ ändern. Auch wir als Stadtvertreter, insbesondere die neu gewählten Vertreter, haben auf einen „Neuanfang“ gehofft. Diese Hoffnung hat sich leider nicht erfüllt. Aus unserer Sicht bringt Herr Wunschik bis heute nicht das Verständnis für die „Rollenverteilung“ und die Grundlage einer zum Wohle der Stadt erforderlichen Zusammenarbeit zwischen Stadtvertretung, Stadtverwaltung und Bürgermeister auf.
Einige Punkte, welche zu unserem Entschluss geführt haben, möchten wir Ihnen nachfolgend versuchen zu erläutern.
Nach der Kommunalverfassung des Landes und unserer geltenden Hauptsatzung, obliegen die Personalentscheidungen dem Hauptausschuss bzw. in der Endkonsequenz der Stadtvertretung. Als Bürgermeister sollte Herrn Wunschik diese elementare gesetzliche Grundlage bekannt sein. Ungeachtet dessen, hat Herr Wunschik bereits im Winter 2010/2011 ohne jede Abstimmung mit auch nur einem Stadtvertreter, den Vertrag über den Winterdienst mit einer Kröpeliner Firma gekündigt. Allein aufgrund des Auftragsvolumens hätte die Kündigung gemäß der geltenden Hauptsatzung nur nach Beschluss der Stadtvertretung erfolgen dürfen. Dessen nicht genug, hat Herr Wunschik eigenmächtig für den Bauhof einen Mitarbeiter eigestellt, welcher nunmehr einen wesentlichen Teil des Winterdienstes leisten sollte. Beide Fakten wurden den Mitgliedern des Hauptausschusses nur mitgeteilt. Die finanziellen Konsequenzen waren nur schwer absehbar. Wie wird der Winterdienst sichergestellt, wenn der Mitarbeiter erkrankt? Welche finanziellen Mehrbelastungen kommen auf die Stadt zu, wenn dieses geschieht? Die Mitglieder des Hauptausschusses haben ausdrücklich auf die bestehende Hauptsatzung und die Regelungen in der Kommunalverfassung hingewiesen. Mit Absicht wurde der geschaffene Zustand nicht öffentlich gerügt, sondern gebilligt, um das Verhältnis zwischen Stadtvertretung und Bürgermeister nicht unnötig zu belasten.
Der Bürgermeister gelobte daraufhin “Besserung“.
Aufgrund zahlreicher Gespräche mit den Kameraden der Feuerwehr wurde deutlich, dass die Feuerwehr massiv darunter zu leiden hat, dass viele der Kameraden in der Woche auswärts arbeiten und die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr gefährdet ist. Um so weit wie möglich hierauf Einfluss nehmen zu können, fassten wir den Beschluss, zukünftig unter Berücksichtigung der Qualifikation, bei der Neubesetzung von Stellen innerhalb der Verwaltung und des Bauhofes bevorzugt Personal einzustellen, welches entweder bereits aktiv in der Feuerwehr engagiert ist oder hierzu die Bereitschaft aufbringt. Es musste aufgrund des altersbedingten Ausscheidens des Bauhofleiters eine Stelle im städtischen Bauhof neu besetzt werden. Hierzu veranlasste Herr Wunschik eine Ausschreibung der Stelle. Die Ausschreibung enthielt mit keinem Wort einen Hinweis auf den vorgenannten Beschluss der Stadtvertreter. Die Mangelhaftigkeit der Ausschreibung wurde innerhalb der Stadtvertretersitzung moniert. Herr Wunschik sicherte zu, den Ausschreibungstext umgehend zu korrigieren. Tatsächlich tat er in diese Richtung nichts. Die Einstellung sollte zum 01.07.2011 erfolgen. Vergeblich warteten die Mitglieder des Hauptausschusses auf eine Einladung zur Hauptausschusssitzung, um in Auswertung der Bewerbungen eine Personalentscheidung treffen zu können. Auf der folgenden Sitzung teilte Herr Wunschik dann mit, dass er bereits einen neuen Mitarbeiter eingestellt habe. Erneut wurde er unter Bezug auf die bereits einmal monierte eigenmächtige Personalentscheidung, wegen dieser Entscheidung gerügt. Seine Reaktion auf die Nachfragen war, dass er sich dessen nicht bewusst war, dass der Hauptausschuss die Personalentscheidungen vornimmt. Herr Wunschik hat hier alle anwesenden Mitglieder des Hauptausschusses bewusst angelogen. Im Nachgang haben die Stadtvertreter erfahren, dass er vor seiner Entscheidung durch die Verwaltung und den Personalrat ausdrücklich auf die Kompetenz des Hauptausschusses hingewiesen worden war. Es wurde seitens des Personalrates sogar ein entsprechender Beschluss zur Vorlage in der Hauptausschusssitzung vorbereitet. Herr Wunschik reagierte hierauf nur, dass er keinen Beschluss benötige und er ja schließlich der Bürgermeister sei. Wir mussten im Nachgang erfahren, dass sich auch Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Kröpelin auf die Stelle beworben hatten, was im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt wurde. Durch das erneute eigenmächtige Handeln von Herrn Wunschik konnte die Stadtvertretung auf diese Entscheidung keinen Einfluss mehr nehmen, ohne der Stadt einen finanziellen Schaden zuzufügen.
Leider hat auch dieser von uns gerügte Vorfall nicht dazu geführt, dass Herr Wunschik sein weiteres Handeln an den Beschlüssen der Stadtvertretung und den geregelten Kompetenzen ausgerichtet hat.
Es war bereits im Frühjahr 2011 klar, dass innerhalb der Verwaltung eine Stelle schwangerschaftsbedingt nachbesetzt werden musste. Im Rahmen einer Hauptausschusssitzung im Sommer 2011 unterbreitete er der Stadtvertretung den Vorschlag, die Stelle über einen Personaldienstleister zu besetzen. Auf die Frage nach den hiermit verbundenen Kosten, konnte Herr Wunschik uns keine Antwort geben. Er sicherte den Mitgliedern des Ausschusses zu, innerhalb von drei Tagen die voraussichtlichen Kosten sowie einen Vergleich mit den Kosten einer Festangestellten zukommen zu lassen. Die Mitteilung blieb wieder einmal aus. Der Ausschuss hatte der Besetzung der Stelle über einen Personaldienstleister nicht zugestimmt.
Auf der kommenden Stadtvertretersitzung brachte Herr Wunschik einen entsprechenden Beschluss ein, wonach über einen Personaldienstleister die Stelle befristet besetzt werden sollte. Tatsächlich arbeitete aber zu diesem Zeitpunkt bereits eine Mitarbeiterin des Personaldienstleisters ohne Kenntnis der Stadtvertreter entgeltlich in der Verwaltung. Der den Stadtvertretern zum Beschluss vorgelegte Vertrag war durch eigenmächtiges Handeln von Herr Wunschik bereits geschlossen worden.
Im Ergebnis einer Anfrage zu den sich aus diesem Handeln ergebenden Kosten, ergab sich, dass allein für das Haushaltsjahr 2011 Mehrkosten, sprich ein Schaden in Höhe von ca. 10.000,00 EUR entstanden sind, im Verglich zur normalen Besetzung der Stelle.
Herr Wunschik hat allein im wichtigen Bereich der Personalentscheidungen in den vergangenen Monaten die Stadtvertreter bewusst belogen und wiederholt gegen die Kommunalverfassung und die Hauptsatzung verstoßen. Auf welcher Basis soll eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich sein?
Im Rahmen seiner ihm gesetzlich eingeräumten Befugnis ist unser Bürgermeister aktuell dabei und versucht die Geschäftsverteilung neu zu regeln. Er hat die Aufgabenbereiche der einzelnen Beschäftigten neu strukturiert. Hierbei sollten bestehende Aufgaben von Amtsleitern Sachbearbeitern zugeordnet werden und umgekehrt. Hierbei ist es jedem, der sich mit dem tariflichen Vergütungssystem der öffentlichen Verwaltung beschäftigt hat, was vom Leiter der Verwaltung wohl auch zu verlangen ist, klar, dass bei einer neuen Geschäftsverteilung zwingend die Vergütungsgruppen der einzelnen Mitarbeiter zu beachten sind. Dieses hat Herr Wunschik jedoch völlig ignoriert. Nur aufgrund des Umstandes, dass die Angestellten der Verwaltung zum Wohle der Stadt den Bürgermeister über die finanziellen Folgen seiner Umstrukturierung aufgeklärt haben, ist bis jetzt ein Schaden von der Stadt abgewendet worden. Die von Herrn Wunschik geplante neue Geschäftsverteilung hätte für die Stadt bei gleichbleibender Beschäftigtenanzahl jährliche Mehrkosten für das Personal in Höhe von 110.000,00 EUR verursacht. Hierbei sind weitere Folgekosten, wie mögliche Kosten für Arbeitsrechtsstreitigkeiten und Schulungskosten nicht einmal berücksichtigt.
Die vorgenannten Punkte sind nur ein kleiner Teil derer, welche uns zu unserer Entscheidung bewogen haben. Aufgrund der Fülle der Kritikpunkte, werden wir Ihnen in den kommenden Tagen und Wochen weitere Gründe für unsere Entscheidung darlegen.
Jeder der Stadtvertreter steht Ihnen darüber hinaus für Fragen in persönlichen Gesprächen zur Verfügung.
Die Stadtvertreter der Stadt Kröpelin
Gustav Ginsterberg
30.12.2011 @ 12:03
Hat der Bürgermeister auch etwas richtig und zum wohle der Stadt getan. Ich lese nur Negatives.
Wie kann ich mir ein objektives Bild machen.
Olaf Stellmach
30.12.2011 @ 16:15
Hallo Herr Ginsterberg, ja, er hat was getan. Herr Wunschik hat privat einen Verein gegründet und über einen Sponsor das Bahnhofsgebäude erworben welches nun mehr oder minder saniert wird. Dies tat er mit sehr viel Engagement zum Wohle der Künstler und Intellektuellen Menschen, welche seiner Meinung nach nicht in Kröpelin zu finden sind. Dieses Engagement hätten sich alle Stadtvertreter und Angestellte des Rathauses auch für eine Zusammenarbeit gewünscht. Während seiner Amtszeit als Bürgermeister, sofern dazu noch viel Zeit blieb, gibt es leider nichts zu berichten.
Thomas Gutteck
30.12.2011 @ 21:25
Sehr geehrter Herr Ginsterberg,
die Lobpreisung Herrn Wunschik gegenüber überlassen ich gerne anderen, wie zum Beispiel der Ostseezeitung.
Aber selbst diese musste gestern bei dem erreichten des Bürgermeisters, schon auf Hundetoiletten zurückgreifen.
Aus meiner Sicht wissen die meisten Bürger viel zu wenig über die fachlichen und persönlichen Kompetenzen von Herrn Wunschik.
MFG
Thomas Gutteck