Stadtvertreter lehnen Zusammenarbeit mit Bürgermeister Hubertus Wunschik weiterhin ab
Pressemitteilung des Stadtvertretervorstehers der Stadt Kröpelin Dr. Jürgen Borchardt:
Aus Sicht der Stadtvertreter ist eine weitere Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister zum Wohle der Stadt Kröpelin aufgrund des zerstörten Vertrauensverhältnisses nicht mehr möglich.
Die Stadtvertreter hatten deshalb in ihrer Sitzung am 08.12.2011 einstimmig mit 16 Ja-Stimmen beschlossen, dass zur Abberufung des Bürgermeisters Herr Hubertus Wunschik ein Bürgerentscheid nach § 32 Abs. 5 der Kommunalverfassung von Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt wird. Den Bürgern wird die Frage gestellt, „Sind Sie dafür, dass der Bürgermeister der Stadt Kröpelin, Herr Hubertus Wunschik, abberufen wird?“
Der Bürgerentscheid findet am 15. Januar 2012 statt. Sofern die erforderliche Mehrheit der Bürger für die Abberufung stimmt, wird diese mit der Bekanntmachung alsbald wirksam. Die Bürger der Stadt Kröpelin entscheiden daher selbst bereits in gut drei Wochen abschließend über die Abberufung. Deshalb verzichtet die Stadtvertretung darauf, die vom Verwaltungsgericht Schwerin beanstandeten formellen Fehler des Sofortvollzuges zum Verbot der Führung der Dienstgeschäfte durch eine erneute Anordnung zu heilen und hebt die bestehende Anordnung auf.