Streupflicht nicht vergessen
An Tagen wie heute, sollte man sich an die Streupflicht entsinnen, zu welcher laut Strassenreinigungssatzung jeder Grundstücksbesitzer verpflichtet ist. Ich habe heute morgen den Gehweg auch in aller Eile noch gestreut, damit sich niemand verletzt.
Aber auch an öffentlichen Plätzen gilt diese, wie zum Beispiel der Bahnhof, wo heute mehr oder weniger fast gar nicht gestreut war.