Ortsteilvertretungen – Ortsräte
Wie angekündigt ein 2. Beitrag zur konstituierenden Sitzung von gestern.
Im 1. Beitrag habe ich die Ortsteilvertretungen bewusst weggelassen und möchte Ihnen einen eigenen Beitrag widmen.
Gestern Abend wurden wie folgt die Ortsteilvertretungen – Ortsräte beschlossen.
Altenhagen einstimmig beschlossen
- Helmut Lehner
- Mathias Schmidt
- Jutta Dankert
- Hartmut Rach
- Ingo Panke
Schmadebeck einstimmig beschlossen
- Jörg Diederichs
- Annette Malchow
- Sieghardt Schümann
- Ralf Hoch
- SPD Kandidat wird nachnominiert
Jennewitz 16 ja Stimmen, 1 Enthaltung
- Jürgen Lieske
- Ernst Manten
- Peter Schleritt
- Iris Rossmann
- SPD Kandidat wird nachnominiert
Die SPD Fraktion ist für die beiden Ortsteilvertretungen Jennewitz und Schmadebeck auf der Suche nach geeigneten Kandidaten. Falls jemand Interesse hat dieses Amt wahrzunehmen soll er sich doch bitte beim Fraktionsvorsitzenden Thomas Wendt melden.
Biggi
12.07.2009 @ 09:01
Warum haben nicht alle Dörfer eine Ortsteilvertretung? Hanshagen, Detershagen und auch Brusow haben keine. Woran liegt das und warum ist das so?
Gutteck
12.07.2009 @ 14:29
Eigentlich ist es hier etwas verwirrend, die oben genannten Ortsteilvertretungen sind historisch aus den einzelnen Gemeinden erwachsen und gelten jeweils für das ehemaligen Gemeindegebiet. Die angesprochenen Ortsteile sind schon immer Kröpelin zugehörig, deshalb gibt es dort keine.
Thomas Wendt
12.07.2009 @ 15:10
Bevor sich die drei Gemeinden Altenhagen, Jennewitz und Schmadebeck der Stadt Kröpelin 2004 anschlossen, gab es ausführliche Verhandlungen, an der ich auf Kröpeliner Seite teilnahm. Eine vertraglich festgehaltenen Bedingungen war, daß es drei solcher Ortsteilvertretungen geben würde.
Vor der jetzigen Wahl gab es in unseren Reihen einige Diskussionen, weil wir nämlich auch die Idee hatten, eine vierte Ortsteilvertretung in der Hauptsatzung festzuschreiben. Wir haben das dann aber doch nicht in unser Wahlprogramm aufgenommen, da es in der Kommunalverfassung MV § 42(1) tatsächlich heißt: „In kreisfreien Städten kann die Stadtvertretung für Ortsteile Ortsteilvertretungen wählen. Entsprechendes gilt in anderen Gemeinden für Gebiete, die früher selbständige Gemeinden waren.“
Ich persönlich neige übrigens weiterhin zu der Ansicht, daß die Bestimmung der Kommunalverfassung nicht ausschließt, zusätzliche Ortsteilvertretungen zu bilden. Dieses Recht leite ich von den ersten Paragraphen der Kommunalverfassung und von der Landesverfassung § 72 „Kommunale Selbstverwaltung“ ab.
Biggi
13.07.2009 @ 07:59
Dann geben wir die Hoffnung nicht auf, vielleicht kommt irgendwann doch die vierte Ortsteilvertretung.
Danke für die Erläuterung.