38. Stadtvertretersitzung
Heute fand die 38. und auch letzte Sitzung der Stadtvertretung in dieser Legislaturperiode statt und man muss zugeben die anwesenden Stadtvertreter haben sich nochmal richtig ins Zeug gelegt. Neben der normalen Tagesordnung gab es ergänzend noch eine Tischvorlagen und noch einen zusätzlichen Beschluss, eingebracht durch die SPD Fraktion, CDU Fraktion und der Fraktion der Linken, aber dazu später mehr.
Der für mich von der Tagesordnung her interessanteste Beschluss war der Beschluss 13. Beschluss-Nr.: 403-38/2009
Überplanmäßige Ausgabe Haushaltsstelle 0200.6550 Gerichts- und Anwaltskosten – Sachverständigerkosten. Bei diesem Beschluss war ich im Vorfeld sehr auf die Begründung gespant und frage mich schon nach den Ursachen, ob die Stadt jetzt in mehr Verfahren verwickelt ist, ob niemand mehr in der Lage ein Gutachten zu schreiben oder gar ob die Gesetzeslage komplizierter geworden ist? Eigentlich ist diese Frage auch nicht klar beantwortet worden. Die im Haushaltsplan eingestellten Mittel, ursprünglich waren 7000 EUR geplant, was in den letzten Jahres gereicht hatte, sollten auf knapp 20.000 EUR erhöht werden. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen schon Rechnungen vor, die sich auf rund 13.000 EUR belaufen, wenn ich dies richtig verstanden habe. Wie dies zustande gekommen ist, konnte die Kämmerin nicht nachvollziehen und hat detaillierte Tätigkeitsnachweise angefordert. Auch Herr Wunschik lies die Erklärung offen. Die Stadtvertreter handelten in diesem Fall ganz souverän, stellten diesen Beschluss zurück und verwiesen ihn an die zuständigen Ausschüsse die sich damit befassen sollen. Weiterhin gaben Sie auf, das solche Aufträge vom Bürgermeister nur noch in Absprache mit den Amtsleitern ausgelöst werden sollen.
Ein weiterer spannender Punkt war der durch die Fraktionen eingebrachte Antrag, der sich inhaltlich darum drehte, das um kontroverse Diskussionen vorzubeugen, jegliches Material für die Öffentlichkeitsarbeit, im Vorfeld mit den entsprechenden Ausschüssen und dem Hauptausschuss zu beraten sei. Auch dieser Beschluss wurde gefasst.
In der Bürgerfragestunde gab es neben einiger Fragen durch unser Kröpeliner Orginal Willy Reimer, auch eine sehr spannende Anmerkung von Herrn Wendt, er wies den Bürgermeister als oberste Ordnungsbehörde darauf hin, das seine Wahlwerbung an Verkehrsschildern unzulässig sei, weil dadurch die Gefahr bestehe, das der Fahrzeugführer abgelenkt werden bzw. das Schild zu spät erkennen könnten. Eine kleine Anmerkung meinerseits, nähers regelt § 33 StVO (Straßenverkehrs-Ordnung).
Thomas Wendt
01.06.2009 @ 23:20
Eine Begründung, warum des Bürgermeisters Wahlpappen an Straßenschildern letztlich nicht erlaubt sind, hatte ich in der Einwohnerfragestunde nicht gegeben, sondern vielmehr mein Unverständnis ausgedrückt, daß ausgerechnet dem Herr Bürgermeister Wunschik als Dienstvorgesetzter des städtischen Ordnungsamtes sein unrechtmäßiges Handeln nicht bewußt sei oder ob er schlichtweg glaube, über dem Gesetz zu stehen. Weiterhin habe ich ihn aufgefordert, seine Wahlpappen umgehend abzunehmen und, wie jeder andere Bürger auch, der eine Ordnungswidrigkeit begeht, ein Ordnungsgeld an die Stadtkasse zu zahlen.
Inzwischen sind des Bürgermeisters Wahlpappen von den Straßenschildern an die üblichen Laternenmasten umgehängt worden. Ob bereits eine Zahlung an die Stadtkasse erfolgte, weiß ich dagegen nicht. Die geschätzten 20 Wahlpappen hingen ordnungswidrigerweise von Mittwoch bis zum darauffolgenden Freitag. Das dürfte ein nettes Sümmchen an Ordnungsgeld ergeben. In der nächsten Sitzung der Stadtvertretung werde ich danach fragen.