Wer entscheidet über Vorverkaufsverzichtserklärungen?
Heute gab es in der Presse einen Artikel zu einem sehr ärgerlichen Fall zu lesen, eine Kröpelinerin wartet seit Anfang Dezember auf eine Vorverkaufsverzichtserklärung und wird nun ab nächste Woche Bereitstellungszinsen für Ihren Kredit zahlen müssen. Den Ärger der Familie kann ich absolut nachvollziehen. Laut Hauptsatzung ist für die Vorverkaufsverzichtserklärungen der Hauptausschuss zuständig. Vorsitzender des Ausschusses ist der Bürgermeister bzw seine jeweiligen amtierenden Stellvertreter. Der Ausschuss kann, immer wenn es die Geschäftslage erfordert, vom Vorsitzenden, dem Bürgermeister, einberufen werden. Herr Wunschik hat aktuell eine Sitzung des Hauptausschusses für nächste Woche angesetzt, wir seit heute auf der Stadthomepage zu erfahren ist.